Jojo Charter

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anmeldung
    Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs, einer Binnenpraxisausbildung oder einem Törn ist nur schriftlich möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang des unterzeichneten Formulars und der Anzahlung verbindlich, JOJO bestätigt diesen Eingang schriftlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
  2. Reservieren
    Nachdem wir eine Anmeldung ausgestellt haben, halten wir diesen Platz über 7 Tage reserviert.
  3. Mindestteilnehmerzahl
    Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung oder ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von vier Personen erreichen, behält sich JOJO das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt.
  4. Prüfungen
    Alle Prüfungen werden durch JOJO oder ihre Beauftragten bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuß verschobene Prüfungen kann JOJO keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Kurs- oder Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich.
  5. Rücktritte von Prüfungen
    Rücktritte von Prüfungen sind möglich. Der Kandidat gilt als „nicht erschienen“ und die Prüfungsgebühren verfallen.
  6. Persönliche Fitneß
    Teilnehmer an Törns und Binnenpraxiskursen erklären, daß sie mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.
  7. Weisungsbefugnis
    Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluß aus dem Kurs oder Törn führen.
  8. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR THEORIEKURSE UND BINNENPRAXISKURSEN

  1. Gebühren
    Binnenpraxis- und Theoriekursgebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind spätestens am ersten Kurstag zu begleichen.
  2. Rücktritt von Theoriekursen und Binnenpraxiskursen
    Der Rücktritt von Theoriekursen und Binnenpraxiskursen muß schriftlich erfolgen. Geschieht dies wenigstens 14 Tage vor Kursbeginn, werden bereits gezahlte Kursgebühren nach Abzug der Anzahlung zurückerstattet. Tritt ein Teilnehmer später zurück, ist die gesamte Kursgebühr fällig.

 

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR TÖRNS

  1. Gebühren
    Mit der Anmeldung zu einem Törn wird die Anzahlung fällig. Der Rest ist bis spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn zu begleichen.
  2. Bordkasse
    Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.
  3. Verspätung bei der Anreise
    Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch JOJO zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber JOJO besteht nicht.
  4. Bei Ausfall des Törns
    JOJO ist berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen) unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
  5. Risikogemeinschaft
    Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der Gesamtkaution von Euro 1.000,-. Dies dient als Sicherheit für eventuelle Schäden. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muß er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder JOJO nur bei grober Fahrlässigkeit verlangen.
  6. Törnroute
    Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.
  7. Zeitplan
    Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann JOJO keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.
  8. Stornierungen/Reiserücktrittsversicherung
    Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muß schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von JOJO akzeptiert werden muß, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Geschieht der Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Törn, dann ist die Anzahlung die Stornogebühr, danach ist es der komplette Törnpreis. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch kann JOJO den übrigen Törnteilnehmern garantieren, daß ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden kann.
  9. Zeitplan
    Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.